Inbetriebnahmemanagement

Das Inbetriebnahmemanagement (IBM) ist ein gewerkeübergreifender Prozess mit dem Ziel, die Gesamtfunktionalität des Gebäudes mit allen technischen Anlagen durch koordinierende Maßnahmen während Planung, Errichtung und Betrieb möglichst mangelfrei zu erreichen. Steigende Komplexität, räumliche Integrität für eingebaute Systeme und Komponenten sowie vom Auftraggeber geforderte Betriebseffizienz und individuelle Regelbarkeit erfordern optimierte Prozesse zwischen Planungs-/Bauphase sowie erster Nutzungsphase.

DERU bietet dazu in den Leistungsphasen nach HOAI 2021 folgende Dienstleistungen an:

Entwurfsplanung

  • Analyse der Entwurfsplanung und Ableiten der Zielgrößen und -werte für die erste Nutzungsphase
  • Erstellen projektspezifischer Dokumente wie bspw. Inbetriebnahmekonzept, Gewerkebeziehungsmatrix und Schnittstellenkatalog

Ausführungsplanung

  • Fortschreiben der unter Entwurfsplanung aufgeführten Dokumente in den Status Ausführungsplanung
  • Ausarbeiten der gewerkeübergreifenden Anforderungen an die Inbetriebnahmen, die Funktionsprüfungen und die Probebetriebe
  • Umsetzen und Kommunizieren sämtlicher Neuerungen, Aktualisierungen und Anpassungen
  • Zusammenstellen von Checklisten und Prüfprotokollen zur Unterstützung und Dokumentation von erbrachten Funktionsnachweisen und Leistungsmessungen
  • Übergabe der gesamten Unterlagen und des aktualisierten Monitoring-Konzeptes an alle Prozessbeteiligte

Vorbereitung der Vergabe

  • Ausschreiben der entsprechenden Bauleistungen in den Leistungsverzeichnissen

Objektüberwachung

  • Prüfen/Freigeben von Werkstatt- und Montageplänen in Bezug auf die Einhaltung des gewerkeübergreifenden Inbetriebnahmeplanes
  • Fortschreibung von Inbetriebnahme- und Monitoringdokumenten, die im Rahmen der Entwurfs- und Ausführungplanung erstellt worden sind
  • Prüfen von Anlagenzuständen (z. B. Teillast/Volllast; Sonderbetriebszustände; Stresstests; Test nach Brandfallmatrix; Blackout-Test)
  • Überwachung/Koordinierung/Kontrolle der bauausführenden Firmen hinsichtlich:
    • Installationen der technischen Anlagen gemäß Planung in Bezug auf die Einhaltung des gewerkeübergreifenden Inbetriebnahmeplanes
    • Gewerkeübergreifenden Probebetrieb durch bauausführende Firmen
    • Erhaltungsbetrieb je Gewerk, das technisch in Betrieb genommen wurde
    • Gewerkeübergreifende technische Inbetriebnahme
    • Einstellung besonderer Lastbedingungen an Steuer- und Regelbausteinen und dementsprechende Dokumentation
    • Baubestandsdokumentation, erledigte Checklisten, mangelfreie Protokolle, Errichtererklärungen usw.
    • Gewerkeübergreifende Schulung und Einweisung des Betreibers